Rechtsprechung
   VG Cottbus, 22.08.2017 - 5 K 2328/16.A   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,34339
VG Cottbus, 22.08.2017 - 5 K 2328/16.A (https://dejure.org/2017,34339)
VG Cottbus, Entscheidung vom 22.08.2017 - 5 K 2328/16.A (https://dejure.org/2017,34339)
VG Cottbus, Entscheidung vom 22. August 2017 - 5 K 2328/16.A (https://dejure.org/2017,34339)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,34339) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • VGH Bayern, 12.02.2015 - 13a B 14.30309

    Für alleinstehende männliche arbeitsfähige afghanische Staatsangehörige ist, auch

    Auszug aus VG Cottbus, 22.08.2017 - 5 K 2328/16
    Für alleinstehende männliche Staatsangehörige und verheiratete, kinderlose Paare im berufsfähigen Alter besteht daher im Allgemeinen keine extreme Gefahrenlage (BayVGH, B.v. 11.4.2017 - 13a ZB 17.30294-, juris Rn. 7; B.v. 25.1.2017 - 13a ZB 16.30374 - juris Rn. 12; B.v. 23.1.2017 - 13a ZB 17.30044 - juris Rn. 5; B.v. 17.1.2017 - 13a ZB 16.30929 - juris Rn. 2; B.v. 22.12.2016 - 13a ZB 16.30684 - juris Rn. 7; U.v. 12.2.2015 - 13a B 14.30309 - juris Rn. 17; VG Lüneburg, U.v. 6.2.2017 - 3 A 140/16 - juris Rn. 60).

    Allein schon durch die Sprachkenntnisse sind ihre Chancen, einen Arbeitsplatz zu erhalten, gegenüber den Flüchtlingen, die in Nachbarländer Afghanistans geflohen sind, wesentlich höher (BayVGH, U.v. 12.2.2015 - 13a B 14.30309 - juris Rn. 21).

  • BVerwG, 29.06.2010 - 10 C 10.09

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; subsidiärer Schutz; Afghanistan;

    Auszug aus VG Cottbus, 22.08.2017 - 5 K 2328/16
    Dies setzt voraus, dass der Ausländer mit hoher Wahrscheinlichkeit alsbald nach seiner Ausreise in sein Heimatland in eine lebensgefährliche Situation gerät, aus der er sich weder allein noch mit erreichbarer Hilfe anderer befreien kann, der Ausländer somit gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert würde (vgl. z.B. BVerwG, U.v. 29.6.2010 - 10 C 10.09 - juris Rn. 15).
  • BVerwG, 17.11.2011 - 10 C 13.10

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beschränkung der Revision; Beweismaß;

    Auszug aus VG Cottbus, 22.08.2017 - 5 K 2328/16
    Selbst bei einer Verdreifachung der UNAMA-Zahlen aufgrund einer hohen Dunkelziffer ergäbe sich eine Wahrscheinlichkeit von 1:923, was keine erhebliche individuelle Gefahr darstellt (vgl. BVerwG, U.v. 17.11.2011 - 10 C 13.10 - Rn. 22; BayVGH, B.v. 19.6.2017 - 13a ZB 17.30400 - juris Rn. 13; VG München, Urteil vom 11. Juli 2017 - M 26 K 17.30939 -, Rn. 27, juris).
  • VG Potsdam, 22.05.2018 - 7 K 3449/16

    Anerkennung eines Konvertiten; Rückkehr eines Konvertiten nach Afghanistan;

    Allein schon durch die erworbenen Sprachkenntnisse sind ihre Chancen, einen Arbeitsplatz zu erhalten, gegenüber den Flüchtlingen, die in die Nachbarländer Afghanistans geflüchtet sind, wesentlich höher (so auch VG Cottbus, U. v. 22. August 2017 - VG 5 K 2328/16.A, juris Rn. 22 unter Verweis auf: BayVGH, U. v. 12. Februar 2015 a. a. O. Rn. 21).
  • VG Potsdam, 20.02.2018 - 7 K 4367/16

    Feststellung des subsidiären Schutzstatus

    Allein schon durch die Sprachkenntnisse sind ihre Chancen, einen Arbeitsplatz zu erhalten, gegenüber den Flüchtlingen, die in die Nachbarländer Afghanistans geflüchtet sind, wesentlich höher (so auch VG Cottbus, Urteil vom 22. August 2017 - VG 5 K 2328/16.A, juris Rn. 22 unter Verweis auf: BayVGH, Urteil vom 12. Februar 2015 a.a.O. Rn. 21).
  • VG Wiesbaden, 24.11.2017 - 7 K 3150/16
    Jedenfalls ein arbeitsfähiger, gesunder, alleinstehender Mann ist nach der deutlich überwiegenden verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung regelmäßig auch ohne nennenswertes Vermögen oder familiären Rückhalt im Falle der Rückkehr nach Afghanistan in der Lage, durch Gelegenheitsarbeiten in seiner urbanen Heimatregion oder in Kabul ein kleines Einkommen zu erzielen und damit wenigstens ein Leben am Rande des Existenzminimums zu bestreiten (vgl. nur Bayerischer VGH, Beschl. v. 23.01.2017 - 13a ZB 17.30044; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 03.03.2016 - 13 A 1828/09.A; VG Augsburg, Urt. v. 07.11.2017 - Au 3 K 16.31434; VG Cottbus, Urt. v. 22.08.2017 - 5 K 2328/16.A; VG Lüneburg, Urt. v. 13.06.2017 - 3 A 136/16).
  • VG Potsdam, 14.11.2017 - 7 K 2319/16

    Flüchtlingseigenschaft und subsidiärer Schutz in Bezug auf Afghanistan

    Allein schon durch die erworbenen Sprachkenntnisse sind ihre Chancen, einen Arbeitsplatz zu erhalten, gegenüber den Flüchtlingen, die in die Nachbarländer Afghanistans geflüchtet sind, wesentlich höher (so auch VG Cottbus, U. v. 22. August 2017 - VG 5 K 2328/16.A, juris Rn. 22 unter Verweis auf: BayVGH, U. v. 12. Februar 2015 a. a. O. Rn. 21).
  • VG Potsdam, 05.02.2018 - 7 K 3239/16

    Feststellung des subsidiären Schutzstatus

    Allein schon durch die erworbenen Sprachkenntnisse sind ihre Chancen, einen Arbeitsplatz zu erhalten, gegenüber den Flüchtlingen, die in die Nachbarländer Afghanistans geflüchtet sind, wesentlich höher (so auch VG Cottbus, U. v. 22. August 2017 - VG 5 K 2328/16.A, juris Rn. 22 unter Verweis auf: BayVGH, U. v. 12. Februar 2015 a. a. O. Rn. 21).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht